Zulassungsbedingungen

Unsere Zulassungsbedingungen - bitte vor einer Buchung aufmerksam lesen.



Für die Teilnahme an einem Gatterübungstag im Schwarzwildgewöhnungsgatter Altmühltal gelten die nachstehenden Bedingungen:

 

Die Buchung kann ausschließlich nur über das Buchungsportal auf der Homepage erfolgen. (schwarwildgatter-altmühltal.de oder schwarzwildgatter-bayern.de)

Die Anmeldegebühr muss spätestens fünf Tage nach der Buchung eines Termins auf dem Konto von Schwarzwild-Gewöhnungsgatter e.V. eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden die gebuchten Plätze wieder zur Buchung frei gegeben.

Bei Buchung von freien Plätzen (wenn vorhanden) kurz einem Gattertermin muss die Meldegebühr am Übungstag in bar entrichtet werden.

Meldeschluss ist immer zwei Tage vor einem Gattertermin.

Nenngeld ist Reuegeld.

Es werden nur Hunde zugelassen, die den im November 2002 bei der Expertentagung einvernehmlich erarbeiteten „Grundsätzen zur Bewegungsjagd“ Nr. 3 „Hunde“ entsprechen bzw. die bei jungen Jagdhunden aufgrund der Rasseeigenschaft zu erwarten sind. Dies umfasst Jagdhunde, die zur Schwarzwildbejagung (auch zur Nachsuche) eingesetzt werden sollen.

 

 

Ver- und Gebote:

 

Den Weisungen des Gatterpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Übung.

Nicht zugelassen sind Jagdhunde, die bereits ein Leistungszeichen für die  Schwarzwildjagd erhalten oder fünf Mal in einem Schwarzwildgatter gearbeitet haben.

Das Fotografieren und Filmen am und im Gatter während der Übungsarbeit ist untersagt.

Die Hundeführer haben Ihre Fahrzeuge an dem ihnen zugewiesenen Parkplatz zu parken. Von dort können diese zusammen mit ihren Hunden zu Fuß (ca. 5 Min.) bis zum Gatter gehen. Eine direkte Anfahrt zum Gatter ist verboten.

Nicht zur Arbeit aufgerufene Gespanne haben sich den ihnen vom Gatterpersonal zugewiesenen Plätzen aufzuhalten. Ein Umgehen des Gatters ist untersagt.

 

 

Unterlagen, die am Übungstag dem Gattermeister vorzulegen sind:

 

- WICHTIG: Ausgefüllter Meldebogen in zweifacher Ausfertigung - Download

- Gültiger Jagdschein des Hundeführers

- Impfausweis des Hundes

- Ahnentafel und alle Unterlagen, die den Hund eindeutig identifizieren sowie Prüfungszeugnisse oder Leistungsnachweise (sofern nicht in der Ahnentafel eingetragen)

- Eigentumsnachweis, sofern nicht aus der Ahnentafel ersichtlich

- Vollmacht des Eigentümers bei nicht eigenen Hunden

- Unterlagen zu Übungen und Prüfungen an anderen Saugattern

- Feldleine oder Schweißriemen

- Unterlagen zur Anmeldung, Bezahlnachweis der Gattergebühr, gegebenenfalls den Nachweis für das Anrecht auf eine vergünstigte Teilnahmegebühr (z.B. Mitglied-/Vereinsausweis)