Ordnung zur Durchführung der

Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung

für Jagdhunde (QBPO) in Bayern

(nach der jeweils gültigen Fassung - aktuell vom 02.02.2024)

 

° Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
° Stufe 1 Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd (§17 + 18 QBPO) 

 

Geprüft wird im Schwarzwildgatter mit Nachweis der bestandenen Stufe 1
(Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd / QBPO) die

° Stufe 2: Ergänzender Eignungsnachweis im
                  Schwarzwildgatter (§19 - 23 QBPO)     

 

Veranstalter: Jagdgebrauchshundeverein Donau-Altmühlecke e.V.
                          (www.donau-altmuehlecke.de)                   

 

 

 

Abnahme von Prüfungen und Leistungszeichen

 

In unserem Übungsgatter dürfen Hundezucht-Verbände ihre eigenen Bewertungen bei der Hundearbeit im Saugatter vornehmen.
Unseren Gattermeistern ist es gestattet, zusätzlich zum/zur Hundeführer/in auch z. B. Richter bei Stöberhunden oder Verbandsrichter mit Gattererfahrung, während der Hundearbeit mit ins Gatter zu nehmen. Diese können dann ihre eigenen Bewertungen vornehmen. Die Gattermeister selbst sind weiterhin an die Vorgaben gemäß den „Leitlinien der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ gebunden.

Die Gattermeister werden die Hundearbeit gemäß dem "4-Phasen- Modell", gegenüber dem/der Führer/in in mündlicher Form darlegen und den Gatterbesuch im Anmeldebogen bestätigen.

 

 

 

Das 4 - Phasen - Modell nach Prof. Wunderlich

 

Nach diesem Modell werden die Hunde im Schwarzwildgatter Altmühltal an den Sauen eingearbeitet